Die Garage Missindorfstrasse wird insgesamt 350 günstige Stellplätze umfassen, auch für Mieter und deren Kunden nutzbar sein und stellt eine deutliche Lärm- und Emissionsentlastung der Umgebung dar. Auch durch den Ersatz der konventionellen Ölbefeuerung durch Fernwärme werden die CO2 Emissionen deutlich gesenkt werden können.
Die Garage ist teilweise als Volksgarage konzipiert, das heißt, von den insgesamt 350 Stellplätzen, die ursprünglich unterhalb des nahegelegenen Parks vorgesehen waren, sind 150 Stellplätze für die Anrainer der Umgebung reserviert und können zu günstigen Konditionen gemietet werden. 100 Stellplätze sind für die im Gewebehof ansässigen Unternehmen und ihre Kunden reserviert, 100 für die Bewohner des Wohngebäudes in der Märzstraße.
"Garagen sind wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Parkplatzsituation in der Stadt. Wir setzen nun den nächsten Schritt beim Garagenprogramm und haben das Konzept der Volksgaragen überarbeitet. Als Ergebnis liegt nun eine Neuregelung vor, die sich am Bedarf orientiert: die Wohnsammelgaragen. Zukünftig werden auch in dicht verbauten Gebieten Garagen entstehen, bei der die limitierte Zahl von 300 Stellplätzen pro Bezirk überschritten werden kann", so Stadtrat DI Rudi Schicker beim Mediengespräch des Bürgermeisters am Dienstag.
Mit dem Programm der Wohnsammelgaragen soll noch zielgenauer und bedarfsorientierter vorgegangen werden. Bis dato wurde für jeden Bezirk die Möglichkeit geschaffen, insgesamt 300 Garagenplätze mit besonders günstigen Tarifen (unter EUR 73,-- inklusive MWSt.) zu errichten. In Bezug auf bereits 19 realisierte Volksgaragen und deren guter Auslastung soll die günstige, leistbare Tarifstruktur beibehalten, aber die Anzahl der Stellplätze pro Bezirk bei Bedarf erweitert werden.
Zielsetzung der "Wohnsammelgaragen"
Durch eine gezielte Förderungsaktion wird die Errichtung von Wohnsammelgaragen in dicht bebauten Wohngebieten, insbesondere im Bereich der Gründerzeitviertel der Bezirke, unterstützt (speziell entlang des Westgürtels, in Favoriten und Simmering). Wo der Bedarf an Stellplätzen für die Wohnbevölkerung gegeben ist (Stellplatzauslastung im öffentlichen Straßenraum deutlich über 100 %), soll sowohl die Machbarkeit und Zweckmäßigkeit von konventionellen und mechanischen Tiefgaragen unter Straßen, als auch Hochgaragen untersucht werden.
Finanzierung
Die förderbaren Errichtungskosten inklusive Haustechnik, Einrichtung und Wiederherstellung der Oberfläche (entspricht der Fläche über und im Baustellenbereich der Garage) sind mit EUR 21.800,-- pro PKW-Stellplatz limitiert. Der Förderungswerber verpflichtet sich, eine monatliche Garagenmiete für Dauerparker unter EUR 73,-- (inkl. MWSt.) über einen Zeitraum von 20 Jahren zu garantieren. Bei der Vergabe der Dauerparkplätze ist die Wohnbevölkerung vorrangig zu berücksichtigen.
Seit 1. September 2007 gilt für die flächendeckenden Kurzparkzonen Wiens ein neuer Tarif: EUR 1,20 pro Stunde. Eine Gebührenerhöhung, die nach 21 Jahren gleichbleibender Preispolitik notwendig geworden ist. Der höhere Tarif ermöglicht, das zukünftige Projekt der Wohnsammelgaragen zu finanzieren.
Projektabwicklung
Die von den Bezirken vorgeschlagenen Garagenstandorte werden von der Garagenkoordination der Magistratsdirektion- Stadtbaudirektion Wien einer städtebaulichen Prüfung unterzogen. Als Entscheidungsgrundlage dient die Stellplatzauslastung, die durch Stellplatzerhebungen (Beurteilung der Stellplatzsituation rund 300 m um den zu untersuchenden Standort einer geplanten Garage) dokumentiert wird. Im Besonderen werden der Parkplatzbedarf der Wohnbevölkerung, die Anzahl freier und verfügbarer Stellplätze in umliegenden Garagen und der Einzugsbereich zu bereits bestehenden öffentlichen Garagen erhoben.
Für mögliche neue Garagenstandorte werden Machbarkeitsstudien durchgeführt. Die Bauwerke müssen in jedem Fall mit behindertengerechten Aufstiegshilfen ausgestattet werden. Je 15 PKW-Stellplätze ist ein Stellplatz für ein einspuriges Fahrzeug zu schaffen. Die Projekte, die an neuen Garagenstandorten realisiert werden sollen, werden im Rahmen von "öffentlichen Interessentensuchen" an den jeweiligen Bestbieter vergeben.
Von den politischen Bezirksvertretern muss auch die Finanzierung flankierender Maßnahmen zugesichert werden, um den öffentlichen Raum zu attraktivieren und aufzuwerten. Die in den vergangenen Jahren entwickelten Standards betreffend BürgerInnen-Information, allfällige Befragungen und Gestaltung der Oberfläche bleiben jedenfalls aufrecht.
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